Nein, nur Arbeitshefte und Übungstrainer müssen selbst gekauft werden.
* Der Freistaat Bayern finanziert den aktuell gültigen Schulgeldersatz gem Art. 47 BaySchFG
Nein, nur Arbeitshefte und Übungstrainer müssen selbst gekauft werden.
* Der Freistaat Bayern finanziert den aktuell gültigen Schulgeldersatz gem Art. 47 BaySchFG