Anlehnung an die Voraussetzungen zum Übertritt an Realschulen (2,66 im Übertrittszeugnis) oder nach einem Beratungsgespräch durch Entscheidung der Schulleitung.
Anlehnung an die Voraussetzungen zum Übertritt an Realschulen (2,66 im Übertrittszeugnis) oder nach einem Beratungsgespräch durch Entscheidung der Schulleitung.