Im drei- und vierstufigen Zweig beträgt der Elternanteil des Schulgeldes* 110 Euro, im zweistufigen Zweig 115 Euro. Der Betrag wird jeweils am Monatsanfang von August bis Juli per Bankeinzug abgebucht. Für das zweite Kind sind nur 55 Euro zu zahlen, für das dritte Kind fallen dann keine Schulgebühren mehr an.

* Der Freistaat Bayern finanziert den aktuell gültigen Schulgeldersatz gem Art. 47 BaySchFG

Informationen zu Schulgeldbeiträgen und Erleichterungen