Welche Wahlfächer werden angeboten?
unter anderen: Schulgarten, Social Media, Spanisch, Lernen lernen
unter anderen: Schulgarten, Social Media, Spanisch, Lernen lernen
In den 9. Klassen: unter anderen: SAP, E-Commerce, Natur und Technik, Sozialprojekt In den Abschlussklassen: Englisch Konversation
In den Vorabschlussklassen ist die Berufsorientierung bereits ein umfangfreicher Teil des Lehrplanes in den Fächern BSK, InV und Deutsch. Darüber hinaus werden Ausbildungsleiter regionaler Firmen und Institutionen zum Berufsorientierungstag eingeladen. Die Berufsberaterin der Bundesagentur für Arbeit kommt regelmäßig zur Sprechstunden in die Schule. Die Schüler*innen erhalten das Angebot der Lehrkräfte, die Bewerbungsunterlagen durchzusehen und
An Wirtschaftsschulen gibt es aufgrund der starken Praxisorientierung im Unterricht kein Pflichtpraktikum. Die Schüler*innen können aber in der Vorabschlussklasse (9. bzw. 10. Jahrgangsstufe) während der schriftlichen Abschlussprüfung eine Woche ein Praktikum machen.
Von 8:00 Uhr bis 12:45 Uhr, so dass die Schüler*innen die Züge Richtung Dillingen bzw. Augsburg zur vollen Stunde erreichen können.
Das kommt auf die Jahrgangsstufe an. In den Jahrgangsstufen 6 bis 8 ca. 1 Mal pro Woche. Ab den 9. Klassen 1 bis 2 Mal pro Woche im Pflichtunterricht.
Bei staatlich anerkannten Schulen bekommen die Schüler*innen die Fahrkarte bis zur nächstgelegenen Wirtschaftsschule kostenfrei. Ab der 11. Klasse muss die Fahrkarte, wie in jeder anderen Schulart auch, selbst übernommen werden.
Ja, da es an staatlich anerkannten Schulen Lehrmittelfreiheit gibt.
Im drei- und vierstufigen Zweig beträgt der Elternanteil des Schulgeldes* 110 Euro, im zweistufigen Zweig 115 Euro. Der Betrag wird jeweils am Monatsanfang von August bis Juli per Bankeinzug abgebucht. Für das zweite Kind sind nur 55 Euro zu zahlen, für das dritte Kind fallen dann keine Schulgebühren mehr an. * Der Freistaat Bayern
Nein, nur Arbeitshefte und Übungstrainer müssen selbst gekauft werden. * Der Freistaat Bayern finanziert den aktuell gültigen Schulgeldersatz gem Art. 47 BaySchFG Informationen zu Schulgeldbeiträgen und Erleichterungen